Kosten
Es besteht die Möglichkeit, die Psychotherapie über den Verein für ambulante Psychotherapie mit Ihrer Krankenkasse zu verrechnen. In diesem Fall fallen (mit Ausnahme eines möglichen Selbstbehalts) keine Kosten für Sie an; es müssen jedoch eine Diagnose und ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Die Therapieplätze auf Krankenschein sind jedoch begrenzt.
Sie können das Honorar von 100€ auch privat bezahlen. Bei dieser Variante besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Teilrefundierung bei Ihrer Krankenkasse einzubringen. Die Höhe des Kostenzuschusses hängt von der jeweiligen Kasse ab. Bei der WGKK beträgt der Zuschuss derzeit 28€/Einheit.
Die Kosten für psychotherapeutische Selbsterfahrung und Supervision belaufen sich auf 100€/Einheit. Eine Refundierung durch die Krankenkasse ist hier leider nicht möglich.